Geschäfts-Modell

Wer macht was?

Maklerpools bündeln das Neugeschäft der angeschlossenen Makler, reichen es bei den Produktgebern ein und erhalten von diesen die Courtage. Einen Teil der Courtage behalten die Pools ein und finanzieren damit die Leistungen für Makler. Der überwiegende Teil dieser Leistungen ist bei den meisten Pools für Makler kostenlos. Bedeutende Maklerpools sind die BCA AG, Fonds Finanz GmbH, Jung, DMS & Cie. AG.
Verbünde agieren nach dem genossenschaftlichen Prinzip und stehen in der Regel im Besitz der angeschlossenen Makler. Sie finanzieren ihre Tätigkeit über Aufnahmegebühren und laufende Mitgliedsbeiträge sowie zusätzliche Overhead-Vergütung und/oder volumenabhängige Bonifikationen von Produktgebern (z.B. CHARTA). Bei Verbünden behalten die Makler ihre Direktanbindungen an die Produktgeber.
Service-Gesellschaften liefern Tools und Services rund um den Vertrieb von Versicherungen und Finanzdienstleistungen gegen Entgelt. Poolleistungen ergänzen manchmal das Serviceangebot. Auch Versicherer haben bereits ihre Maklerbetreuungseinheiten ausgelagert und in Servicegesellschaften umgewandelt. Sie bieten ihre Leistungen in der  Regel kostenlos an (z. B. Maklermanagement AG DRMM, Die DRMM Maklermanagement ist eine hundertprozentige Tochter der Deutscher Ring Beteiligungsholding GmbH).
Assekuradeure zeichnen Versicherungsverträge, häufig spezielle Deckungskonzepte, im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Versicherers und haben in der Regel Regulierungsvollmachten. Mit diesen Aufgaben sind sie dem Lager des Versicherers zuzuordnen. Deshalb sollten Betrieb des Pools oder Verbundes sowie die Tätigkeit als Assekuradeur gesellschaftsrechtlich getrennt betrieben werden.
Haftungsdächer nach §32 Kreditwesengesetz (KWG) liefern die rechtliche Grundlage für die Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten. Für Vermittler, die sich einem Haftungsdach angeschlossen haben („Tied Agents“) gilt für dieses Geschäftsfeld Ausschließlichkeit. Sie müssen alle Finanzprodukte über ihr Haftungsdach vermitteln, auch wenn für deren Vermittlung im Einzelfall (noch) keine Erlaubnis nach KWG erforderlich ist (Investmentfonds und geschlossene Beteiligungen). Pools, welche ein Haftungsdach bieten, müssen dafür ein separates Unternehmen gründen.